Sachverständiger

Michael Seifert

Öffentlich bestellt und vereidigt  seit 2007

Wenn bei haustechnischen Themen strittige Fragen entstehen, stehen wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige klärend zur Verfügung. Die öffentliche Bestellung ist gesetzlich geschützt und bietet Ihnen die Sicherheit, einen geprüften Experten zu beauftragen. Neben der offiziell bestätigten besonderen fachlichen Qualifikation, bin ich als öffentlich bestellter Sachverständiger zudem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu arbeiten.

Als Praktiker mit den Ausbildungen zum Diplom Ingenieur (FH) für Versorgungstechnik und zum Diplom -Wirtschaftsingenieur (FH) kann ich Sie unterstützen bei:

  • Gerichts- oder Privatgutachten
  • Schiedsgutachten mit außergerichtlichem Lösungsvorschlag
  • Teil- und Schlussabnahmen von Bauleistungen
  • Rechnungsprüfung
  • Ortstermine zur Schadensaufnahme
Michael Seifert

Seit 2007 von der Handwerkskammer Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk – Teilgebiet: Zentralheizungs- und Lüftungsbau.

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Gutachten

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden zur Klärung technischer Fragen durch ein Gericht beauftragt.
Hierbei wird vom Gericht zusammen mit den Prozessbeteiligten ein Fragenkatalog zur Beantwortung durch öffentlich bestelle und vereidigte Sachverständige erstellt.
Das Gutachten darf ausschließlich zu dem im Fragenkatalog genannten Sachverhalten unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik Stellung nehmen. Die Beantwortung des Fragenkataloges hilft dem Richter sein Urteil zu fällen.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten werden von Auftraggeber und Ausführenden gemeinsam in Auftrag gegeben.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Tatsachenfeststellung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verbindlich sein soll. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung und stellt im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren eine schnelle und kostengünstige Lösung für die Parteien dar.

Privatgutachten

Privatgutachten werden einseitig durch eine Partei – Auftraggeber oder Ausführenden beauftragt. Ziel ist die objektive und neutrale Beantwortung von technischen Fragen und die Beratung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ein vorliegendes Privatgutachten wird vor Gericht vom Beklagten meist bestritten und deshalb meist als parteiisches Gutachten gewertet. In der Folge wird zusätzlich ein Gerichtsgutachten durch einen weiteren noch nicht mit dem Fall befassten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeholt werden.

Qualitätssicherung

Beratung und Qualitätssicherung

Beratung und Qualitätssicherung liefert Ihnen eine neutrale Bewertung während der Planungs-, Angebots- und Ausführungsphase. Bei komplexen technischen Entscheidungen hilft das frühzeitige Einschalten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unbedachte Schritte zu vermeiden, die Fehlerquote zu minimieren und bewahrt Sie vor finanziellen Schäden.

Durchführung von Leistungsabnahmen

Durchführung von Leistungsabnahmen hilft Ihnen bei komplexen technischen Anlagen durch die Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beurteilen, ob die vereinbarte Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und mangelfrei erbracht worden ist.

Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung beinhaltet die fachliche Prüfung von Teil- und Schlussrechnungen. Dabei werden die abgerechneten assen, bei Nachträgen der abgerechnete Leistungspreis in Übereinstimmung mit dem Bauvertrag und der tatsächlichen Ausführung überprüft. Die Arbeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt Ihnen die Sicherheit, für eine korrekte Arbeit einen angemessenen Preis zu zahlen.

Kontakt

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte benutzen Sie das bereitgestellte Kontaktformular.